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Wohnriester

Wohnriester

Nach dem Verschwinden der staatlichen Eigenheimzulage wurde mit dem umgangssprachlich bekannten Wohnriester eine sehr hilfreiche Alternative geschaffen. Das geförderte Kapital zur Altersvorsorge kann für den Bau oder Erwerb einer Immobilie eingesetzt werden, die den alleinigen Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz des Geförderten sein muss. Im Prinzip werden die eingezahlten Beträge so gefördert wie Altersvorsorgebeiträge, letztenendes kommt dann die Immobilie an die Stelle des Sparkonto. Das an die Wohnimmobilie gekoppelte Altersvorsorgekapital mit steuerlicher Förderung wird auf dem sogenannten Wohnförderkonto erfasst. Dieses wird um 2 Prozent jährlich erhöht und ist für die spätere nachgelagerte Besteuerung relevant, denn lediglich der tatsächliche Betrag wird steuerlich erfasst, ganz unabhängig von der Wertentwicklung der Immobilie. Beginnt die Phase der Kapitalauszahlung, so ist es möglich, das Altersvorsorgekapital für die Entschuldung einer eigentümlich genutzten Immobilie einzusetzen.

Alle Bürger, die unbeschränkt steuerpflichtig und unmittelbar förderberechtigt sind, können die Vorzüge der Wohnriester in Anspruch nehmen. Zu diesem Personenkreis gehören unter anderem Pflichtversicherte sowohl in der Alterssicherung der Landwirte als auch in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte oder aber auch Empfänger einer Berufsunfähigkeitsrente. Wer sich die eigenen vier Wände für den Lebensabend zulegen möchte, ist somit also nicht mehr dazu gezwungen, zusätzlich Sparpläne zu verfolgen, um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen.